Psychologische-Praxis.Wilske-Schneider

 

Fragen

Werden die Kosten für psychotherapeutische Gespräche oder Beratung von der Krankenkasse übernommen?

Ich rechne nicht mit den gesetzlichen und privaten Krankenkassen ab. Das hat für Sie den Vorteil, dass ich gegenüber der Krankenkasse auch nicht zur Weitergabe Ihrer persönlichen Daten (z.B. Diagnosen, Behandlungsverlauf etc.) verpflichtet bin und Ihre Privatsphäre dadurch besser geschützt ist. Falls Sie eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerbehandlung im Bereich Psychotherapie haben, können Sie die Rechnung einreichen. Am besten erkundigen Sie sich im Voraus bei Ihrer Versicherung, bis zu welchem Satz sie die Kosten erstattet. Bei Ihrer Einkommenssteuer können Sie die Kosten als Sonderausgaben unter „außergewöhnliche Belastungen“ geltend machen.

Was kostet ein psychotherapeutisches Gespräch oder ein Beratungsgespräch?

Als Klientin oder Klient sind Sie in meiner Privatpraxis Selbstzahler*in, unabhängig davon wie Sie versichert sind. Die Preise erhalten Sie auf Anfrage. Für Schüler*innen, Studenten*innen, Auszubildende und Arbeitslose können Sonderkonditionen vereinbart werden.

Wie schnell bekomme ich bei Ihnen einen Gesprächstermin?

Ein Ersttermin ist in meiner Praxis in der Regel zeitnah möglich. 

Wie lange dauern die Gespräche?

Erstgespräche: 60 – 90 Minuten
Einzeltermine: 60 – 90 Minuten
Paar- und Familiensitzungen: 90 – 120 Minuten.

Ist die Anzahl der Stunden festgelegt?

Je nach Wunsch und Bedarf biete ich Ihnen ein oder mehrere Beratungsgespräche oder auch eine längerfristige Begleitung an. Sie entscheiden von Termin zu Termin, ob Sie meine Unterstützung noch benötigen und wünschen.

Was ist, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?

Die Terminvereinbarung für ein Beratungs- oder Psychotherapeutisches Gespräch (mündlich, telefonisch oder per E-Mail) ist verbindlich. Sie verpflichten sich, den Termin pünktlich wahrzunehmen und bei Verhinderung rechtzeitig, bis 24 Stunden vor dem Termin abzusagen. Dazu genügt eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter, per Email oder SMS. Wird ein vereinbarter Gesprächstermin später als 24 Stunden vor Beginn abgesagt, wird er in Rechnung gestellt.

Unterliegen Sie der Schweigepflicht?

Ja, ich unterliege der Schweigepflicht. Alles was Sie mir erzählen, wird von mir streng vertraulich behandelt. Sie können mich schriftlich von der Schweigepflicht entbinden, wenn Sie meine Zusammenarbeit mit Ihrem Hausarzt ausdrücklich wünschen.